Group Ernährungsberater*in finden

Diätetik und Kostformen

Die Auswahl von Lebensmitteln und die Zubereitung von Speisen kann einen Einfluss auf die Prävention, aber bei der Therapie von verschiedenen Erkrankungen haben. Daher gibt es verschiedene Kostformen mit und ohne diätetische Indikationen. In der Umsetzung einer Kost sollte die individuelle Verträglichkeit, die Richtlinien der Vollwertigkeit und die ärztliche diätetische Verordnung bzw. die Verordnung über diätetische Lebensmittel beachtet werden.

Unter dem Begriff Diätetik versteht man die Lehre von der Nahrung und Ernährung mit der Wirkung auf den Stoffwechsel von Gesunden und Erkrankten. Sie wird mit ernährungstherapeutischen Maßnahmen umgesetzt. Ernährungstherapie beinhaltet mehrere Interventionsformen zur Sicherstellung des individuellen Energie- und Nährstoffbedarfs von Patient*innen. Sie verfolgt zudem das Ziel, die individuellen und sozialen Ressourcen der Patienten sowie ihrer Angehörigen zu mobilisieren, um diese zu einem situationsangepassten und selbstständigen Ernährungshandeln zu befähigen.

Kostformen ohne diätetische Indikation

Kostformen mit diätetischen Indikationen

Ernährung bei Erkrankungen des Mundes, der Speiseröhre und des Magens
  • Kau- und Schluckstörungen – konsistenzmodifizierte Kost
  • Sodbrennen (Ösophagitis)
  • Magenresektion und Gastrektomie
  • Bariatrische Operationen
Ernährung bei Erkrankungen des Darmes
Ernährung bei Erkrankungen der Bauchspeicheldrüse
  • Akute Pankreatitis
  • Chronische Pankreatitis
  • Pankreatektomie
Ernährung bei Erkrankungen der Gallenblase und der Leber
  • Gallenerkrankungen
  • Lebererkrankungen
Ernährung bei Erkrankungen der Nieren
  • Proteinreiche Kost
  • Proteinarme/proteindefinierte Kost
  • Dialyse
  • Elektrolytdefinierte Ernährung – Kaliumreduktion
  • Elektrolytdefinierte Ernährung – Phosphatreduktion
  • Elektrolytdefinierte Ernährung – Natriumreduktion
 Ernährung bei Stoffwechselerkrankungen inkl. Herz-Kreislauferkrankungen
Ernährung bei neurologischen Erkrankungen
Lebensmittelunverträglichkeiten

Der DGE-Leitfaden Kostformen

Der DGE-Leitfaden Kostformen kann als Grundlage für die Entwicklung von Speiseplänen und Rezepten dienen, um die Verpflegung in Kliniken und stationären Senioreneinrichtungen zu gestalten. Er umfasst rund 70 Seiten und bietet konkrete und kompakte Angaben zur Gestaltung einzelner Kostformen, mit und ohne diätetische Indikation. Die Inhalte beruhen auf wissenschaftlichen Grundlagen wie den Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr, den DGE-Beratungsstandards und dem Leitfaden Ernährungstherapie in Klinik und Praxis (LEKuP). Er schließt damit sehr konkret und handlungsorientiert eine Lücke zwischen theoretischen Grundlagen und der Speisenversorgung im Carebereich. Zielgruppen sind Diätassistent*innen und diätetisch geschulte Fachkräfte, medizinisches Fachpersonal sowie Ernährungsberater*innen. Aber auch Aus­zu­bil­den­de und Studierende im Bereich Ernährung, Gesundheit und Diätetik profitieren von dem anwendungsbezogenen Medium. Er im DGE-Medienshop bestellbar  und kostet 14,90 Euro zzgl. Versand.

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Der Leitfaden Ernährungstherapie in Klinik und Praxis (LEKuP)

Der Leitfaden Ernährungstherapie in Klinik und Praxis (LEKuP), von sieben Fachgesellschaften und Verbänden erstellt,liefert auf Grundlage evidenzbasierter Leitlinien eine aktuelle, praktische Anleitung für die Ernährungstherapie und eine Orientierungshilfe für die Verpflegung von Patienten und Heimbewohnern. LEKuP richtet sich neben den behandelnden Ärzten an Ernährungsfachkräfte, Träger von und Führungskräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Verantwortliche in den Küchen und bei Caterern sowie an die Kostenträger im Gesundheitswesen.

Er ist eine grundlegende Neufassung des 2004 etablierten und 2019 aktualisierten herausgegebenen Rationalisierungsschemas der Deutschen Akademie für Ernährungsmedizin e. V. (DAEM).

Zum Leitfaden

Rezeptdatenbanken für die Verpflegung in Kliniken & Reha, von Senior*innen inkl. für das Essen auf Rädern

Wer ist für die Umsetzung in Klinik, Pflege und Reha zuständig?

In Kliniken, Krankenhäusern, Reha und Pflege wird idealerweise durch interprofessionelle Zusammenarbeit die richtige Kostform für Patient*innen und Bewohner*innen ausgewählt und qualitätsgesichert und schmackhaft umgesetzt. Beteiligt sind Verpflegungs- und Küchenverantwortlichen zusammen mit Ernährungsfachkräften wie Diätassistent*innen, Oecotropholog*innen und Ernährungswissenschaftler*innen und dem medizinischen und pflegerischen Personal.

Fachberatung für die Gemeinschaftsverpflegung

Wie können Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung aktuelle fachliche Grundlagen umsetzen? Denn die Qualität des Speisenangebots setzt passende Strukturen und optimale Prozesse voraus. Die DGE-Fachberatung hilft weiter.

Qualifizierung und Weiterbildung für Fachkräfte

Fachkräften der Ernährungsberatung, Verpflegung und -therapie bietet die DGE ein umfangreiches Seminarprogramm zur Weiterbildung und Qualifizierung rund um die Theorie und Praxis vonKostformen und Diätetik an:

DGE-Fortbildungen und Seminare (u. a. Zertikfikatslehrgänge und mehr)

Küchenleiter*innen und Köch*innen, die in der Speisenzubereitung und -planung in Einrichtungen oder Cateringbetrieben tätig sind, können im Rahmen von „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ auf ein weiteres Seminarangebot zurückgreifen: 

Seminare für Fachkräfte & Mitarbeitende der Gemeinschaftsverpflegung


Wo finde ich qualifizierte Ernährungsberatung vor Ort bzw. ambulant?

Sie haben eine Diagnose Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes erhalten, wonach Sie eine Ernährungstherapie benötigen? Sie haben Fragen zu einem ernährungsrelevanten Thema oder den Entschluss gefasst abzunehmen und suchen Unterstützung?  Zertifizierte Fachkräfte, die produktneutral und wissenschaftlich fundiert beraten, finden Sie in der DGE-Datenbank. Dort können Sie nach Ihrer Region und Ihrem Ort nach einer Ernährungsfachkraft rechecherieren und ggfls. Schwerpunkte oder medizinische Diagnosen berücksichtigen.

Ernährungsberatung finden

Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Ärzt*innen steht dafür die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ zur Verfügung.Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient*innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Mehr Infos zu einzelnen Krankheitsbildern