Ernährungstherapie: Vereinfachte Empfehlung dank aktualisierter „Ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung“
Mit dieser haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Formular wurde jetzt aktualisiert und ist ab sofort verfügbar.
Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst, wenn Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen. Ärzt*innen steht die so genannte „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patient*innen die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.
Zu den qualifizierten Ernährungsfachkräften zählen zertifizierte Diätassistent*innen, Oecotropholog*innen oder Ernährungswissenschaftler*innen. Sie sind in der jeweiligen Expert*innen- bzw. Fachkräfte-Suche der in der Bescheinigung angegebenen zertifizierenden Verbände und Fachgesellschaften zu finden. Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ dient der Optimierung der interprofessionellen Zusammenarbeit. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzt*innen und Ernährungsfachkräften voraus. Das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung gewährleistet dabei den Einstieg in eine optimale Versorgung und Betreuung von Patient*innen. Zahlreiche Indikationsbeispiele erleichtern die Angabe der Diagnose und des Beratungsauftrags. Auch können Patient*innen gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden.
Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die maßgeblichen Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und therapie können der KBV-Servicebroschüre „PraxisWissen Ernährung“ (PDF) entnommen werden. Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download und zur Verlinkung bereit.
Pressekontakte
- Bundesverband deutscher Ernährungsmediziner e. V. (BDEM):
Dr. Norbert Nothbaum | 0201 799 89 311 | info@bdem.de - Deutsche Akademie für Ernährungsmedizin e. V. (DAEM):
Prof. Dr. Peter Stehle | pstehle@uni-bonn.de - Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE):
Referat Öffentlichkeitsarbeit | presse@dge.de - Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM):
Stephanie Balz | 0711 89 31 168 | balz@medizinkommunikation.org - Verband Deutscher Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD):
Gabriele van Vlodrop│ 0201 94685370 | vdd@vdd.de - BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE):
Julia Irnich │ 030 2359832 85 │ j.irnich@vdoe.de - Verband für Ernährung und Diätetik e. V. (VFED):
Nataly Zimmer | 0241 50 73 00 | info@vfed.de - QUETHEB - Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e. V.:
Sandra Strehle | 07323 9688 472 | info@quetheb.de