DGE-Zertifikate
Für die Zertifikate gelten folgende Anforderungen an die Fortbildung in einem 3-Jahres-Zeitraum:
- Ernährungsberater*in/DGE (EB/DGE), Verpflegungsmanager*in/DGE (VM/DGE) und DGE-Fortbildungszertifikat: mindestens 50 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle),
- Diätetisch geschulte Köche, Köchinnen und Diätetisch geschulte Fachkräfte/DGE (DGK/DGE): mindestens 24 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle)
- Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE (GHY/DGE): mindestens 8 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle)
Die Vorteile des Fortbildungssystems
- Die Qualifikation der Zertifikatsinhaber*innen wird für Arbeitgeber*innen, Krankenkassen und Klient*innen transparenter, in dem die DGE die Gültigkeit der Zertifikate bestätigt.
- Der Zeitraum von drei Jahren ermöglicht eine flexible Auswahl der Fortbildungen.
- EB/DGE, VM/DGE und DGK/DGE haben die Möglichkeit, ein speziell für sie entwickeltes DGE-Zertifikatslogo zu erwerben.
Nutzungsbedingungen für DGE-Zertifikate
- Die wissenschaftlichen Grundsätze der DGE sind zu beachten.
- Die Ernährungsberatung in Prävention und Therapie ist frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf durchzuführen.
- Bei Formulierungen oder Äußerungen darf nicht der Eindruck entstehen, dass der*die DGE-Zertifikatsinhaber*in Mitarbeiter*in der DGE sei oder für die DGE auftritt.
- Eine Werbung mit Namen oder Logo der DGE e. V. für Dienstleistungen und/oder Produkte ist nicht statthaft.
Gültigkeit der DGE-Zertifikate
Für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nach jeweils drei Jahren muss der Nachweis der mindestens erforderlichen Fortbildungspunkte erbracht werden. Dafür steht ein Online-Tool unter lll-qs-zertifikate.dge.de zur Verfügung. Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
In begründeten Fällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiterverwendet werden. Nach Ablauf der Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.
Wechsel in das Qualitätssicherungssystem
…für Ernährungsberater*innen/DGE
Zertifikatsinhaber*innen, die ihr Zertifikat vor 2007 erworben haben und der Fortbildungspflicht von acht Unterrichtsstunden pro Jahr unterliegen, können in das Punktesystem wechseln. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Referat Fortbildung.
…für Diätköche (IHK) bzw. Diätköchinnen (IHK)
Diätköche (IHK) und Diätköchinnen (IHK) können zusätzlich das Zertifikat Diätetisch geschulter Koch/DGE bzw. Diätetisch geschulte Köchin/DGE erwerben. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 65,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular.
DGE-Zertifikatslogo
Für EB/DGE, VM/DGE und Diätetisch geschulte Köche, Köchinnen und Fachkräfte/DGE stehen Zertifikatslogos (Wort-Bild-Marken)zur Verfügung. Die hier dargestellten Logos sind nur Beispiele.
Für den Erwerb des Zertifikatslogos Ernährungsberater*in/DGE gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bitte füllen Sie den Antrag auf Nutzung des DGE-Zertifikatslogos aus. Der Vertrag wird Ihnen zugeschickt.
- Sie erhalten von der Verwaltung der DGE per E-Mail eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.
Für den Erwerb des Zertifikatslogos Diätetisch geschulter Koch/DGE bzw. Diätetisch geschulte Köchin/DGE, Diätetisch geschulte Fachkraft/DGE oder Verpflegungsmanager*in/DGE gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bitte füllen Sie das Antragsformular auf Nutzung des DGE-Zertifikatslogos aus. Der Nutzungsvertrag wird Ihnen zugeschickt.
- Sie erhalten von der Verwaltung der DGE per E-Mail eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.
Veröffentlichung von zertifizierten Ernährungsfachkräften in der DGE-Fachkräfteliste
Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikat von DGE, VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB können ihre Kontaktdaten und Beratungsschwerpunkte in der DGE-Fachkräfteliste veröffentlichen lassen. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten ist an ein gültiges Zertifikat geknüpft. Je nach Gültigkeitsdatum Ihres Zertifikats wird die Gebühr anteilig (pro 0,5 Jahre) berechnet.
Voraussetzung | Gebühr pro 3-Jahres-Zeitraum | Dokument |
Ernährungsberater*in/DGE | 0 € | Antragsformular |
Zertifikat von VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB | ||
mit DGE-Mitgliedschaft | 0 € | Antragsformular |
mit Mitgliedschaft bei den genannten Verbänden | 30 € | |
ohne Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände | 60 € |
Downloads
DGE-Fortbildungszertifikat
Mit dem „DGE-Fortbildungszertifikat“ ausschließlich für die Nachzertifizierung bietet die DGE Absolvent*innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit einem bestehenden Zertifikat von VDOE und QUETHEB die Möglichkeit, dessen Gültigkeit über die DGE verlängern zu lassen.
Voraussetzung | Gebühr pro 3-Jahres-Zeitraum | Dokumente |
Zertifikat von VDOE oder QUETHEB | ||
mit Mitgliedschaft bei DGE, VDOE, VDD, VFED oder QUETHEB | 45 € | Antragsformular |
Kontakt
Dr. Ute Brehme
Tel.: +49 228 3776-637
brehme(at)dge.de
LebensLanges Lernen (LLL)
Das Webportal LebensLanges Lernen (LLL) ist ein digitales, intuitiv zu bedienendes Tool für die Dokumentation Ihrer Fortbildungen. Sie tragen die Veranstaltungen selbstständig ein bzw. können sie teilweise von einer Vorauswahlliste übernehmen. Die Teilnahmebescheinigung laden Sie als PDF-Dokument hoch. Nach Prüfung Ihrer Einträge erstellen wir die Bescheinigung zur Zertifikatsverlängerung in digitaler Form mit einem individuellen Prüfcode.