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DGE-Zertifikate

Die Gültigkeit der DGE-Zertifikate ist an eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung („Nachzertifizierung“) geknüpft. Regelmäßig ist ein bestimmter Umfang an Fortbildungen nachzuweisen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Kongressen oder Online-Fachartikeln der Ernährungs Umschau.

Für die Zertifikate gelten folgende Anforderungen an die Fortbildung in einem 3-Jahres-Zeitraum:

  • Ernährungsberater*in/DGE (EB/DGE), Verpflegungsmanager*in/DGE (VM/DGE) und DGE-Fortbildungszertifikat: mindestens 50 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle),
  • Diätetisch geschulte Köche, Köchinnen und Diätetisch geschulte Fachkräfte/DGE (DGK/DGE): mindestens 24 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle)
  • Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE (GHY/DGE): mindestens 8 Fortbildungspunkte (siehe Punktetabelle)

Die Vorteile des Fortbildungssystems

  • Die Qualifikation der Zertifikatsinhaber*innen wird für Arbeitgeber*innen, Krankenkassen und Klient*innen transparenter, in dem die DGE die Gültigkeit der Zertifikate bestätigt.
  • Der Zeitraum von drei Jahren ermöglicht eine flexible Auswahl der Fortbildungen.
  • EB/DGE, VM/DGE und DGK/DGE haben die Möglichkeit, ein speziell für sie entwickeltes DGE-Zertifikatslogo zu erwerben.

Nutzungsbedingungen für DGE-Zertifikate

  • Die wissenschaftlichen Grundsätze der DGE sind zu beachten.
  • Die Ernährungsberatung in Prävention und Therapie ist frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf durchzuführen.
  • Bei Formulierungen oder Äußerungen darf nicht der Eindruck entstehen, dass der*die DGE-Zertifikatsinhaber*in Mitarbeiter*in der DGE sei oder für die DGE auftritt.
  • Eine Werbung mit Namen oder Logo der DGE e. V. für Dienstleistungen und/oder Produkte ist nicht statthaft.

Gültigkeit der DGE-Zertifikate

Für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nach jeweils drei Jahren muss der Nachweis der mindestens erforderlichen Fortbildungspunkte erbracht werden. Dafür steht ein Online-Tool unter lll-qs-zertifikate.dge.de zur Verfügung. Dafür ist eine einmalige Registrierung erforderlich. 

In begründeten Fällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiterverwendet werden. Nach Ablauf der Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.

Wechsel in das Qualitätssicherungssystem

…für Ernährungsberater*innen/DGE

Zertifikatsinhaber*innen, die ihr Zertifikat vor 2007 erworben haben und der Fortbildungspflicht von acht Unterrichtsstunden pro Jahr unterliegen, können in das Punktesystem wechseln. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Referat Fortbildung.

…für Diätköche (IHK) bzw. Diätköchinnen (IHK)

Diätköche (IHK) und Diätköchinnen (IHK) können zusätzlich das Zertifikat Diätetisch geschulter Koch/DGE bzw. Diätetisch geschulte Köchin/DGE erwerben. Hierfür wird eine Gebühr in Höhe von 65,00 € zzgl. MwSt. erhoben. Bitte nutzen Sie dieses Antragsformular.

DGE-Zertifikatslogo

Für EB/DGE, VM/DGE und Diätetisch geschulte Köche, Köchinnen und Fachkräfte/DGE stehen Zertifikatslogos (Wort-Bild-Marken)zur Verfügung. Die hier dargestellten Logos sind nur Beispiele.

Für den Erwerb des Zertifikatslogos Ernährungsberater*in/DGE gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Bitte füllen Sie den Antrag auf Nutzung des DGE-Zertifikatslogos aus. Der Vertrag wird Ihnen zugeschickt.
  • Sie erhalten von der Verwaltung der DGE per E-Mail eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.

Für den Erwerb des Zertifikatslogos Diätetisch geschulter Koch/DGE bzw. Diätetisch geschulte Köchin/DGE, Diätetisch geschulte Fachkraft/DGE oder Verpflegungsmanager*in/DGE gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Bitte füllen Sie das Antragsformular auf Nutzung des DGE-Zertifikatslogos aus. Der Nutzungsvertrag wird Ihnen zugeschickt.
  • Sie erhalten von der Verwaltung der DGE per E-Mail eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.

Veröffentlichung von zertifizierten Ernährungsfachkräften in der DGE-Fachkräfteliste

Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikat von DGE, VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB können ihre Kontaktdaten und Beratungsschwerpunkte in der DGE-Fachkräfteliste veröffentlichen lassen. Die Veröffentlichung der Kontaktdaten ist an ein gültiges Zertifikat geknüpft. Je nach Gültigkeitsdatum Ihres Zertifikats wird die Gebühr anteilig (pro 0,5 Jahre) berechnet.

Listung in der DGE-Fachkräfteliste: Gebühren und Antragsformulare
Voraussetzung Gebühr pro 3-Jahres-Zeitraum Dokument
Ernährungsberater*in/DGE 0 € Antragsformular
Zertifikat von VDD, VDOE, VFED oder QUETHEB
mit DGE-Mitgliedschaft 0 € Antragsformular
mit Mitgliedschaft bei den genannten Verbänden 30 €
ohne Mitgliedschaft in einem der genannten Verbände 60 €

DGE-Fortbildungszertifikat

Mit dem „DGE-Fortbildungszertifikat“ ausschließlich für die Nachzertifizierung bietet die DGE Absolvent*innen eines ernährungsbezogenen Studiengangs mit einem bestehenden Zertifikat von VDOE und QUETHEB die Möglichkeit, dessen Gültigkeit über die DGE verlängern zu lassen.

DGE-Fortbildungszertifikat: Gebühren und Antragsformular
Voraussetzung Gebühr pro 3-Jahres-Zeitraum Dokumente
Zertifikat von VDOE oder QUETHEB
mit Mitgliedschaft bei DGE, VDOE, VDD, VFED oder QUETHEB 45 € Antragsformular

Kontakt

Dr. Ute Brehme
Tel.: +49 228 3776-637
brehme(at)dge.de

Team des Referats Fortbildung

Kon­ti­nu­ier­lich­e Fort­bil­dung

LebensLanges Lernen (LLL)

Das Web­por­tal LebensLanges Lernen (LLL) ist ein digitales, intuitiv zu bedienendes Tool für die Dokumentation Ihrer Fortbildungen. Sie tragen die Veranstaltungen selbstständig ein bzw. können sie teilweise von einer Vorauswahlliste übernehmen. Die Teilnahmebescheinigung laden Sie als PDF-Dokument hoch. Nach Prüfung Ihrer Einträge erstellen wir die Bescheinigung zur Zertifikatsverlängerung in digitaler Form mit einem individuellen Prüfcode.

LLL-Datenbank einfach erklärt