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Qualitätssicherung

Qualitätssicherung in der Ernährungstherapie

Die Position der DGE zu E-Zert

Diätassistent*innen gehören zu den bundesgesetzlich geregelten Heilberufen und haben eine geschützte Berufsbezeichnung. Für Absolvent*innen der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft und inhaltlich vergleichbarer Studiengänge gilt dies jedoch nicht. Je nach Spezialisierung und ggf. individueller Auswahl von Modulen unterscheiden sie sich in den Kenntnissen und Kompetenzen für eine Tätigkeit in der Ernährungsberatung/-therapie. Daher wurden 2011 Zulassungskriterien gemeinsam von DGE, VDOE, VFED und QUETHEB unter fachlicher Beratung des VDD entwickelt. Diese definieren die Mindestanforderungen an die im Studium zu absolvierenden Inhalte.

Die genannten Verbände befürworten eine generelle Anhebung des Qualifikationsniveaus für die Ernährungstherapie für Studienabsolvent*innen, vor allem in den Bereichen Diätetik und Psychologie/Beratung. Über die Zielsetzung besteht Einigkeit, die Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen werden jedoch kontrovers diskutiert.

Vertreter*innen von QUETHEB, VDOE und VDD haben gemeinsam den Verein E-Zert e. V. gegründet (Verabschiedung der Satzung im Oktober 2023). Durch die E-Zert-Zertifizierung sollen die QUETHEB-Registrierung, das Zertifikat Ernährungsberater*in VDOE und das VDD-Fortbildungszertifikat abgelöst werden. Außerdem plant E-Zert, dass Fortbildungsveranstaltungen für die Nachzertifizierung überprüft und bewertet werden. Dafür sollen die Fortbildungsanbieter*innen eine Gebühr bezahlen.

Die DGE wurde Anfang 2023 angefragt, Mitglied in dieser Organisation zu werden. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die seit 2021 laufenden Planungen in einem so weit fortgeschrittenen Zustand, dass eine Mitgestaltung bei der Konzeption der Basis und der Eckpunkte der Plattform im Sinne der Qualitätssicherung nicht mehr möglich war. Einige wesentliche Regelungen von E-Zert entsprechen nicht dem Verständnis der DGE von Qualitätssicherung. Die DGE ist dem Verein daher nicht beigetreten.

Zu häufigen Fragen in diesem Zusammenhang haben wir folgende Antworten und Informationen für Sie zusammengestellt.

Wie sollen die Qualitätsanforderungen in der Ernährungstherapie für Studienabsolvent*innen zukünftig aussehen?

Für Studienabsolvent*innen der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft und inhaltlich vergleichbarer Studiengänge sollen die Anforderungen für die Ernährungstherapie vor allem in den Bereichen Diätetik und Psychologie/Beratung erhöht werden. In dieser Zielsetzung stimmen DGE, VFED sowie QUETHEB, VDOE und VDD überein. Jedoch hält die DGE die von QUETHEB, VDOE und VDD laut E-Zert-Satzung (vom 22.10.2023) geplante Anwendung der Anlage 5 zum Vertrag 125 Abs. 1 SGB V als Basis für nicht zielführend. Denn diese Zulassungskriterien wurden spezifisch für die beiden Heilmittelindikationen, die ganz besondere Anforderungen an die Ernährungsfachkräfte stellen, entwickelt
(Details siehe: GKV-Spitzenverband Vertrag 125 Abs. 1 SGB V inkl. Anlage 1 bis Anlage 7).

Durch eine Aktualisierung und Konkretisierung der DGE-Zulassungskriterien in diesen Kernbereichen kann das Ziel höherer und stärker standardisierter Qualitätsanforderungen am besten erreicht werden. Eine Übergangsfrist von idealerweise fünf Jahren wäre für eine solche Änderung auf der Ebene der Hochschulen und Universitäten sinnvoll, damit jetzige Studienanfänger*innen Planungssicherheit haben. Die DGE hält ein Inkrafttreten neuer Regelungen ab dem 01.01.2030 für realistisch.

Ist eine einheitliche Listung der Ernährungsfachkräfte sinnvoll?

Die DGE begrüßt die Möglichkeit, dass sich alle zertifizierten Ernährungsfachkräfte in einer zentralen Fachkräftesuche präsentieren können. Daher wurde die reichweitenstarke Suche von Ernährungsberater*innen/DGE für die Ernährungsfachkräfte aller anerkannter Zertifikate geöffnet (Voraussetzung: DGE-Mitgliedschaft). Die Gründung eines externen Vereins ist aus Sicht der DGE für eine einheitliche Listung nicht erforderlich, zumal es langwierig ist, eine neue Bezeichnung bei Krankenkassen und Verbraucher*innen bekannt zu machen. Die DGE ist eine Institution mit hoher Bekanntheit und transportiert die Fachkräftesuche über all ihre Medien und Kanäle erfolgreich an die Öffentlichkeit.

Wieso ist eine berufliche Weiterbildung für die Handlungsfähigkeit im Beratungskontext erforderlich?

Die Rückmeldungen aus den zahlreichen Lehrgängen Ernährungsberater*in/DGE zeigen, dass viele Studienabsolvent*innen eine praxisnahe Unterstützung für den Übergang vom Studium in die Beratung für hilfreich halten und davon profitieren. Der Fokus der Weiterbildung liegt auf dem Transfer von Inhalten in die berufliche Praxis, zum Beispiel durch Microteachings und den Austausch untereinander, so dass ein nachhaltiges berufliches und persönliches Netzwerk entsteht. Bei der DGE erfolgt die Weiterbildung auf Basis eines Curriculums, bei den anderen Verbänden in Form von vorgegebenen Themenbereichen. Bei VDOE und QUETHEB würde dies künftig vorrangig durch Überprüfung von Modulen aus dem Studium (Soll-Anteil mindestens 90 %) und ggf. Absolvieren fehlender Studieninhalte ersetzt werden. Das halten wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit vielen Lehrgangsteilnehmer*innen nicht für den richtigen Weg.

Weshalb muss die Auswahl von Fortbildungen in der Nachzertifizierung weiterhin uneingeschränkt möglich sein?

Bei der DGE erfolgt die Beurteilung von Seminaren, Tagungen, Kongressen und weiteren Maßnahmen für die kontinuierliche Fortbildung/Nachzertifizierung auf Basis des gemeinsam entwickelten Punktesystems von DGE, VDD und VDOE, das seit 2007 erfolgreich etabliert ist, anhand der folgenden Kriterien:

  1. Seminarthema/-themen ist/sind für die Tätigkeit in der Ernährungsberatung, Ernährungstherapie, Ernährungsbildung oder Gemeinschaftsverpflegung relevant.
  2. Das fachliche Niveau ist auf die Fachberufsgruppen abgestimmt, dies ist anhand der aufgeführten Zielgruppen erkennbar.
  3. Dozent*innen verfügen über die erforderliche Qualifikation und berufliche Erfahrung für das Fachgebiet.
  4. Es ist eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung, d. h. mit Angabe von Thema, Auflistung der Inhalte, Datum, ggf. Name und Qualifikation des*der Dozent*in und idealerweise der Anzahl der Unterrichtseinheiten oder der Dauer vorhanden.

Die Praxis zeigt, dass die Ernährungsberater*innen/DGE ihre Fortbildungen eigenständig gemäß diesen Kriterien auswählen. E-Zert plant eine kostenpflichtige "Akkreditierung" von Fortbildungsmaßnahmen. Dafür muss die Fortbildungsinstitution bei E-Zert einen QR-Code beantragen. Dies führt unserer Einschätzung nach zu einer eingeschränkten Auswahl an Fortbildungen, vor allem bei interprofessionellen Angeboten oder bei Angeboten von „kleineren“ Anbietern. Denn E-Zert-zertifizierte Fachkräfte sollen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr für alle Fortbildungen zahlen, die keinen QR-Code von E-Zert haben. Die kostenpflichtige Beantragung des QR-Codes durch die Bildungsinstitutionen könnte zu höheren Veranstaltungsgebühren führen.

Übrigens, selbst für den vertraglich festgelegten und streng geregelten Bereich des Heilmittels „Ernährungstherapie“ werden keine „akkreditierten“ Veranstaltungen gefordert. Den Ernährungsfachkräften stehen alle inhaltlich relevanten Fortbildungen zur Verfügung.

Wie sieht es mit der Mitbestimmung und Wahlfreiheit für Ernährungsfachkräfte zu ihrem Zertifikat aus?

Die DGE spricht sich ausdrücklich für Mitbestimmung und Wahlfreiheit aus. Ernährungsfachkräfte sollten weiterhin als Mitglied ihrer Verbände bei Fragen der Zertifizierung und Fort- und Weiterbildung direkt mitbestimmen können und frei entscheiden, ob sie ihre einmal gewählte Zertifizierung behalten möchten oder ob diese zusammen mit ihren Daten in E-Zert überführt wird. Jede*r Ernährungsberater*in/DGE soll dies mit Blick auf die individuelle Situation eigenständig entscheiden können.

Ist mein Zertifikat Ernährungsberater*in/DGE weiterhin gültig und anerkannt?

Ja! Für bereits zertifizierte Ernährungsfachkräfte wird es bei der DGE Regelungen zum Bestandsschutz geben, denn selbstverständlich sollen diese weiterhin ihre Klient*innen und Patient*innen mit Bezuschussung durch die gesetzlichen Krankenkassen beraten können. Bestandsschutz bedeutet, dass vorhandene Qualifikationen „Bestand“ haben und die geplante Anhebung der Qualitätsanforderungen zum Beispiel im Bereich Diätetik für diese Kolleg*innen nicht relevant ist und somit nicht nachträglich nachgewiesen werden muss. Bestandsschutzregelungen, die sich nicht ausschließlich auf fachliche Inhalte stützen sondern bestimmte Zertifikate bevorzugen, lehnt die DGE ab. Mit Blick auf die bestehenden Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen ist für Ernährungsberater*innen/DGE aktuell kein Handlungsbedarf vorhanden. Änderungen wird die DGE aktiv mitgestalten und zeitnah darüber informieren.