FODMAP-arme Ernährung – ein evidenzbasierter Therapieansatz bei Reizdarmsyndrom und Lebensmittelunverträglichkeiten
Seminarzeiten:
21.10.2025 (09.00 – 17.00 Uhr)
04.11.2025 (09.00 – 16.45 Uhr)
Zoom Online
Zielsetzung
Die Abkürzung FODMAP steht für „Fermentable Oligo-, Di-, Monosaccharides And Polyols“, also kleine
Kohlenhydrate wie Fruktose, Laktose, Sorbit, Inulin oder Galaktane. Bei anfälligen Personen und/oder bei Vorliegen von Intoleranzen können sie zu gastrointestinalen Beschwerden führen. Die deutschen Leitlinien bei Reizdarmsyndrom von 2021 (überarbeitet 2022) empfehlen den FODMAP-Ansatz, denn es wurde in verschiedenen Studien gezeigt, dass es bei einer FODMAP-armen Ernährung zu einer wesentlichen Linderung der Symptome kommt. Diese wird in drei Stufen, bestehend aus einer Eliminationsphase, einer Phase der Toleranzfindung und der sich anschließenden Langzeiternährung, eingeführt. Ziel ist, dass der*die Patient*in eigenverantwortlich seine*ihre individuelle FODMAP-arme Diät durchführen kann. Dazu braucht er*sie eine kompetente Beratung durch eine in diesem Thema geschulte Ernährungsfachkraft.
In diesem Seminar wird die wissenschaftliche Datenlage zu FODMAP präsentiert. Anhand von Fachinputs und Fallbeispielen wird der Einsatz des Konzepts in der Beratung vermittelt. Außerdem wird gemeinsam erarbeitet, wie durch die Art der Gesprächsführung und der Begleitung auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innen eingegangen werden kann.
Inhalte
- FODMAP-Definition und FODMAP-Gehalt in Lebensmitteln
- Wissenschaftliche Studien zur FODMAP-armen Ernährung
- Indikationen für eine FODMAP-arme Ernährung, Möglichkeiten und Grenzen des FODMAP-Konzepts
- Assessment und Anamnese vor Beginn einer FODMAP-armen Ernährung
- FODMAP-arme Eliminationsphase
- Individuelle FODMAP-Toleranz testen
- Bedarfsdeckende und FODMAP-reduzierte Langzeiternährung
- Ernährungsberatung bei Reizdarmsyndrom
Methoden
Live-Einheiten mit Gruppenarbeit, Übungen und Bearbeitung von Fallbeispielen
Hinweis
Kenntnisse zum Krankheitsbild „Reizdarmsyndrom“ werden vorausgesetzt. Beratungserfahrung bei Patient*innen mit Reizdarmsyndrom und Lebensmittelunverträglichkeiten ist erwünscht.
Umfang
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Zielgruppen
- Diätassistent*in
- Diplom-Oecotropholog*in
- Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
- Bachelor of Science Oecotrophologie
- Master of Science Oecotrophologie
- Bachelor of Science Ernährungswissenschaft
- Master of Science Ernährungswissenschaft
Veranstalter
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen
Team Sekretariat
Tel.: +49 228 3776-661
fortbildung@dge.de
Belegungsstatus
Verfügbar
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Fragen zu Veranstaltungsinhalten
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Jérôme Kreutz
Tel.: +49 228 3776-663
Geschäftsbedingungen
Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung bzw. die Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und der Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten (per E-Mail).
Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser Platz nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. ab sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE:
auch bei Anmeldung zu einem Wartelistenplatz zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE fällt die Gebühr für die Zulassungsprüfung in Höhe von 75,00 € an. Wenn Sie sich für mehrere Wartelisten zu den Lehrgängen EB/DGE anmelden, wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail in Form von PDF-Dokumenten oder auf Wunsch als XRechnung an den*die Kund*in als Rechnungsempfänger*in übermittelt. Der*die Kund*in erklärt sich bei der Anmeldung mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, eine gültige Rechnungsanschrift mitzuteilen. Für Änderungen nach Rechnungsversand wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
Hinweis für Rechnungen, die Ihr*e Arbeitgeber*in (AG) übernimmt:
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wie die gültige Rechnungsanschrift Ihres AG lautet und ob es für den E-Mail-Versand eine gesonderte E-Mail-Adresse für Rechnungen oder eine Adresse für XRechnungen gibt. In der Regel müssen Rechnungen bei Kostenübernahme direkt auf den AG ausgestellt werden.
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In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich: Eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen für die Selbstlernaufgaben und Zertifikatslehrgänge der DGE.
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
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