Lehrgangszeiten:
täglich von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Einzeltermine:
Modul 1: 16.01. – 20.01.2023
Modul 2: 06.02. – 10.02.2023
Modul 3: 27.02. – 03.03.2023
Modul 4: 17.04. – 21.04.2023
Modul 5: 08.05. – 12.05.2023
Modul 6: 12.06. – 16.06.2023
Modul 7: 10.07. – 14.07.2023
Abschlussprüfung: 10.07.2023
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Godesberger Allee 136 53175 Bonn
Zielsetzung
Der Lehrgang richtet sich an Ernährungsfachkräfte, die ihre Kompetenzen für eine Führungsposition im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (GV) erweitern möchten. Der Schwerpunkt der sieben Module liegt in den Bereichen Selbstmanagement, Betriebs- und Projektmanagement. Ziel ist es, die Teilnehmer*innen für die gestiegenen Anforderungen an eine Leitungsfunktion im Bereich der GV zu qualifizieren.
Zugangsvoraussetzungen
- Diätassistent*in
- Diätetisch geschulte*r Koch*Köchin/DGE, Diätkoch*Diätköchin (IHK)
- Küchenmeister*in
- Hauswirtschaftliche Fachkräfte mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung
- Hauswirtschaftliche* Betriebsleiter*in, Meister*in der Hauswirtschaft
- Diplom-Oecotropholog*in, Diplom-Ernährungswissenschaftler*in, Bachelor und Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft
- Koch*Köchin mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung
Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung ist empfehlenswert, da die Lehrgangsinhalte an den praktischen Erfahrungen der Teilnehmer*innen anknüpfen.
Module des Lehrgangs
- Arbeitsmethodik – Kommunikation (Modul 1): 16.01. – 20.01.2023
Schwerpunkte dieses Seminars sind Grundlagen der Kommunikation und betriebsspezifische Gesprächssituationen, z. B. Beschwerdemanagement und Argumentationstraining. Die Kommunikationstechniken werden praktisch geübt. - Arbeitsmethodik – Selbstmanagement (Modul 2): 06.02. – 10.02.2023
Wie präsentiere ich mich persönlich und mein Arbeitsgebiet effektiv und ansprechend? Wie nutze ich zur Lösung von Problemen die Ressource „Kolleg*innen“? Wie kann das Zeitmanagement verbessert werden? Wie motiviere ich meine Mitarbeiter*innen und mich selbst? Diese und weitere Fragen werden im Seminar beantwortet. - Betriebsführung in der Gemeinschaftsverpflegung (Modul 3): 27.02. – 03.03.2023
In dem Seminar werden die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre praxisnah vermittelt. Die speziellen Anforderungen in der GV stehen dabei im Mittelpunkt. Seminarinhalte sind Personalbedarfsberechnung, Buchführung, Grundlagen der Kostenrechnung, Kostenmanagement, Budgetierung sowie Fragestellungen zu Einkauf, Lagerung und Inventur. - Personalführung (Modul 4): 17.04. – 21.04.2023
Bewerbungsgespräche führen, Stellenbeschreibungen verfassen, Arbeitsleistungen beurteilen – diese und weitere Aspekte der Personalführung werden in Theorie und Rollenspielen erarbeitet. - Qualitätsmanagement und -sicherung in der Gemeinschaftsverpflegung (Modul 5):
08.05. – 12.05.2023
In diesem Seminar werden grundsätzliche Bereiche der Qualitätssicherung in der GV unter die Lupe genommen, die Ernährungsempfehlungen für die GV vorgestellt und Speisepläne nach den Kriterien der DGE-Qualitätsstandards entwickelt. - Recht in der Gemeinschaftsverpflegung (Modul 6): 12.06. – 16.06.2023
Die allgemeinen gesetzlichen Aspekte eines Betriebes wie Arbeitnehmerschutz- und Betriebsverfassungsgesetz sind Thema dieses Moduls. Außerdem werden die maßgeblichen Aspekte zum LFGB sowie zum Infektionsschutzgesetz besprochen. - Projektmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung (Modul 7): 10.07. – 14.07.2023
In dem Seminar werden die Grundlagen des Projektmanagements vorgestellt und anhand praktischer Beispiele ein Projektablaufplan erstellt. - Abschlussprüfung: 10.07.2023
Als Voraussetzung für die schriftliche Abschlussprüfung müssen die Module 1 – 6 absolviert worden sein.
Erfolgskontrolle
Schriftliche Abschlussprüfung à 120 Minuten (Multiple-Choice-Verfahren, Berechnungen)
Teilnehmerzahl
max. 22, mind. 14
Umfang
Module 1 – 6: je 38 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Modul 7: 32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Gebühr
Die Lehrgangsgebühr beinhaltet die Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke und eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150,00 €.
Anmeldeunterlagen
- Nachweis des Berufs- bzw. Studienabschlusses (Urkunde)
- ggf. Nachweis der Berufserfahrung
Zertifikat
Der Titel „Verpflegungsmanagerin/DGE“ bzw. „Verpflegungsmanager/DGE“ wird nur verliehen, wenn alle Module erfolgreich absolviert wurden sowie die schriftliche Abschlussprüfung bestanden wurde.
Qualitätssicherung des Zertifikats
Die Gültigkeit des Zertifikats ist an eine kontinuierliche Fortbildung geknüpft. Innerhalb von drei Jahren sind mindestens 50 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Bei Fortbildungsseminaren entspricht 1 Punkt einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Die Überprüfung der Teilnahmebescheinigungen erfolgt durch die DGE in einem internetbasierten Portal. Weitere Informationen: https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/qs/DGE-Zertifikate-QS-RL-Punktetabelle-EB-VM.pdf
Zielgruppen
- Diätassistent*in
- Koch*Köchin mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung
- Diätetisch geschulte*r Koch*Köchin/DGE
- Küchenmeister*in
- hauswirtschaftliche Fachkraft mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung
- Hauswirtschaftliche*r Betriebsleiter*in
- Meister*in der Hauswirtschaft
- Diplom-Oecotropholog*in
- Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
- Bachelor of Science Oecotrophologie
- Master of Science Oecotrophologie
- Bachelor of Science Ernährungswissenschaft
- Master of Science Ernährungswissenschaft
Veranstalter
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen
Team Sekretariat
Tel.: +49 228 3776-661
fortbildung@dge.de
Weitere Veranstaltungen der Referent*innen
-
Prüfungsmodul für den Zertifikatslehrgang Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE
-
Lebensmittelhygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
-
Infektionshygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
-
Lebensmittelkennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung
-
HACCP in der Gemeinschaftsverpflegung
-
Dokumentation in der Gemeinschaftsverpflegung
-
Prüfungsmodul für den Zertifikatslehrgang Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE
-
Auffrischungsseminar zur Aktualisierung des Fachwissens
Fragen zu Veranstaltungsinhalten
-
Marion RomeikeTel.: +49 228 3776-662
Geschäftsbedingungen
Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung bzw. die Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und der Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten (per E-Mail).
Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser Platz nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. ab sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE:
auch bei Anmeldung zu einem Wartelistenplatz zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE fällt die Gebühr für die Zulassungsprüfung in Höhe von 75,00 € an. Wenn Sie sich für mehrere Wartelisten zu den Lehrgängen EB/DGE anmelden, wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail in Form von PDF-Dokumenten oder auf Wunsch als XRechnung an den*die Kund*in als Rechnungsempfänger*in übermittelt. Der*die Kund*in erklärt sich bei der Anmeldung mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, eine gültige Rechnungsanschrift mitzuteilen. Für Änderungen nach Rechnungsversand wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
Hinweis für Rechnungen, die Ihr*e Arbeitgeber*in (AG) übernimmt:
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wie die gültige Rechnungsanschrift Ihres AG lautet und ob es für den E-Mail-Versand eine gesonderte E-Mail-Adresse für Rechnungen oder eine Adresse für XRechnungen gibt. In der Regel müssen Rechnungen bei Kostenübernahme direkt auf den AG ausgestellt werden.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des (Online-)Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu tragen; dies gilt unabhängig vom Grund der Absage. Dieses Risiko kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich: Eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen für die Selbstlernaufgaben und Zertifikatslehrgänge der DGE.
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2300,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten bei einem verbindlichen Lehrgangsplatz. Anmeldungen auf die Warteliste sind hiervon ausgeschlossen.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monaten vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab sechs Wochen vorher beträgt die Gebühr 1400,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Sie benötigen einen PC mit LAN-Zugang, eine Kamera und ein Mikrofon. Ein Zugang über ein Tablet ist auch möglich, wir empfehlen jedoch die Teilnahme mit dem Laptop oder Notebook. Online-Seminare finden mit der Videokonferenzsoftware „Zoom“ statt. Weitere ggf. verwendete Tools sind Padlet und Mentimeter.
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Mentimeter (Nutzungshinweise)
Es gilt das Verbot, Screenshots oder Aufzeichnungen jedweder Art anzufertigen, sowie ein Verbot von Veröffentlichung jedweder Inhalte eines Online-Seminars im Internet oder an anderer Stelle.
Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.
Mit der Anmeldebestätigung werden eine detaillierte Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und eine Liste mit Unterkünften (Hotels, Pensionen, Privatunterkünfte) zugesandt.
In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, sich in der näheren Umgebung zu verpflegen.
Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier: www.dge.de/datenschutz/