Sicherheitsaspekte bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) im Sport
Sie können Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung enthalten. Vor allem bei sonstigen Stoffen ist gegenwärtig bis auf wenige Ausnahmen nicht speziell geregelt, welche Stoffe im Einzelnen zugesetzt werden dürfen, sofern die Produkte noch als Lebensmittel einzuordnen sind. NEM unterliegen in Deutschland vor dem Inverkehrbringen nur einer Anzeigepflicht; eine staatliche Prüfung ihrer Sicherheit erfolgt dabei nicht. Die Verantwortung liegt allein bei den Herstellern.
Darüber hinaus werden sicherheitsrelevante Aspekte einzelner, im Sportbereich häufig angewandter Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe allgemein, Magnesium, Eisen, Vitamin C, Koffein und Kreatin, vorgestellt.
Die Verwendung von NEM bzw. Produkten, die Mikronährstoffe und sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung enthalten, sollte im Sportbereich nicht unkritisch erfolgen. Mögliche Risiken wie eine unbeabsichtigte Verletzung von Anti-Dopingregularien oder mögliche gesundheitliche Risiken sollten berücksichtigt werden.